Containerdorf
Dammstr. 14
74076 Heilbronn
Tel: 07131 / 640 06 - 0
Fax: 07131 / 640 06 - 29
Allgemeines
„Krank melden“
• Wenn ich krank bin, rufen meine Eltern unverzüglich in der Schule an und melden mich krank.
• Spätestens am 3. Tag meiner Krankheit muss eine schriftliche Entschuldigung in der Schule sein. Wenn ich
• früher wieder in die Schule komme, bringe ich eine schriftliche Entschuldigung mit.
Pünktlichkeit
• Vor dem Unterricht und nach dem Unterricht halte ich mich nur 15 Minuten im Schulgelände auf.
• 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn gehe ich in mein Klassenzimmer. Wenn die Stunde beginnt sitze ich im Klassenzimmer auf meinem Platz. Die Zeit, die ich zu spät komme, muss ich nachholen.
Handys, Smartwatches und Ähnliches
Handys, Smartwatches und Ähnliches sind ausgeschaltet und unsichtbar.
• Bei Bedarf gibt es eine Handygarage im Klassenzimmer, dort „parken“ die Geräte.
• Falls ein Handy o.ä sichtbar oder an ist, wird es abgenommen und von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt.
Pausenregeln für die Große Pause
• Ich gehe in der Regel vor oder nach der großen Pause auf die Toilette.
Über Ausnahmen entscheidet die Aufsichtslehrkraft.
• Ich verlasse das Schulgelände in der großen Pause nicht, auch nicht
um zum Bäcker zu gehen.
• Ich werfe auf dem Schulgelände nicht mit Schneebällen.
• Ich halte mich auf dem Pausenhof nicht auf den Schuleingangstreppen auf.
• Nach der Pause werde ich von einer Lehrkraft am Klassentreffpunkt abgeholt.
• Ich betrete die Grünstreifen nicht, damit die Pflanzen wachsen können.
Umgang miteinander
• Ich vermeide Lärm!
• Ich verhalte mich auf der Treppe besonders rücksichtsvoll.
• Ich gehe ruhig in mein Klassenzimmer.
• Ich behandle andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
Umgang mit Sachen
• Ich mache nichts absichtlich kaputt, sonst müssen ich und meine Eltern den Schaden bezahlen.
• Ich halte Schulgelände, Schulhaus, Toiletten, Klassenzimmer und meinen Platz sauber!
• Ich werfe alle Abfälle in den Mülleimer oder in den Papierkorb.
Alle sollen sich in der Schule wohl fühlen!
Stand: 07. November 2024
Das Fahrradfahren ist auf den Schulhöfen verboten.
Ich darf erst nach abgelegter Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen oder ab der 6. Klasse.
Ausnahmen gibt es nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkräfte.